Die einstweilige Verfügung ist ein gerichtliches Eilverfahren, mit dem ein Unterlassungsanspruch ohne die sonst übliche mündliche Verhandlung schnell durchgesetzt werden kann. Im Wettbewerbsrecht ist dies aufgrund der gesetzlichen Dringlichkeitsvermutung besonders häufig der Fall.
Wie eine einstweilige Verfügung zustande kommt
Auf Antrag des Anspruchstellers prüft das Gericht die Erfolgsaussichten meist allein anhand der eingereichten Unterlagen und erlässt die Verfügung gegebenenfalls ohne vorherige Anhörung der Gegenseite. Wird sie zugestellt, ist sie zunächst sofort vollziehbar.
Möglichkeiten der Verteidigung
Gegen eine einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden, woraufhin eine mündliche Verhandlung stattfindet. Alternativ kommt je nach Sachlage eine Abschlusserklärung oder das Abwarten eines gerichtlichen Abschlussschreibens in Betracht.
Das Abschlussschreiben
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist fordert der Gläubiger häufig mit einem sogenannten Abschlussschreiben zur Anerkennung der einstweiligen Verfügung als endgültige Regelung auf. Auch hierfür fallen in der Regel eigene Kosten an, deren Berechtigung geprüft werden sollte.
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Häufige Fragen
Wie viel Zeit bleibt für einen Widerspruch?
Eine gesetzliche Frist gibt es hierfür nicht zwingend, ein zügiges Handeln ist aber ratsam, da mit einem Abschlussschreiben oft schon kurz nach Zustellung zu rechnen ist.
Ist die einstweilige Verfügung eine endgültige Entscheidung?
Nein, sie ergeht im Eilverfahren und kann im Wege des Widerspruchs oder eines Hauptsacheverfahrens noch überprüft werden.
Muss ich die Kosten des Abschlussschreibens übernehmen?
Ob und in welcher Höhe eine Kostenerstattungspflicht besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.