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Werberecht & Kennzeichnung

Werbung rechtssicher gestalten – Kennzeichnungspflichten im Überblick

Viele Abmahnungen im Wettbewerbsrecht lassen sich vermeiden, wenn Werbung und Kennzeichnung von vornherein den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein Überblick über die wichtigsten Pflichten.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält zahlreiche Vorgaben dazu, wie Werbung gestaltet und gekennzeichnet sein muss. Verstöße werden häufig von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt.

Preisangaben und Werbeaussagen

Preise müssen vollständig und für Verbraucher klar erkennbar angegeben werden, einschließlich etwaiger Liefer- und Versandkosten. Werbeaussagen wie „Testsieger" oder Rabattangaben müssen belegbar und nicht irreführend sein.

Kennzeichnung von Werbung und Influencer-Marketing

Werbliche Inhalte müssen als solche erkennbar sein – dies gilt insbesondere für bezahlte Kooperationen in sozialen Medien. Fehlende oder unzureichende Kennzeichnung von Influencer-Beiträgen gehört zu den häufigsten Abmahngründen im Online-Marketing.

Vergleichende Werbung

Werbung, die sich direkt auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte bezieht, unterliegt besonderen Anforderungen an Sachlichkeit und Nachprüfbarkeit. Unzulässige Herabsetzung eines Mitbewerbers kann selbst einen Wettbewerbsverstoß darstellen.

Bitte beachten: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine konkrete Werbemaßnahme zulässig ist, hängt von den genauen Umständen ab und sollte im Zweifel vorab geprüft werden.

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Häufige Fragen

Muss jede Rabattaktion rechtlich geprüft werden?

Nicht zwingend, aber gerade bei wiederkehrenden oder größeren Werbeaktionen empfiehlt sich eine vorherige Prüfung, um spätere Abmahnungen zu vermeiden.

Reicht ein kleiner „Werbung"-Hinweis bei Instagram-Beiträgen aus?

Ob eine Kennzeichnung ausreichend deutlich ist, hängt von Platzierung und Gestaltung im Einzelfall ab und wurde in der Rechtsprechung bereits mehrfach konkretisiert.

Was droht bei einem Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten?

In der Regel zunächst eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Abmahnkosten.

Werbemaßnahme rechtlich absichern?
Gerne prüfe ich das in einem ersten Gespräch.
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